Ein PDF ist keine E-Rechnung
Das ist der Satz, der die meisten Betriebe kalt erwischt. Gefordert sind strukturierte XML-Daten nach EN 16931 — erzeugt, versendet, empfangen und unveränderbar archiviert. Hier steht, ab wann das für Sie gilt und woran es in der Praxis scheitert.
- §14 UStG
- 1.1.2027
- 1.1.2028
- bis 5.000 €
Vier Daten, Zeile für Zeile
Maßgeblich ist der Umsatz des Vorjahres. Für die Pflicht ab 1.1.2027 zählt also das Jahr 2026 — das laufende Geschäftsjahr entscheidet, ob Sie ein Jahr früher dran sind.
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1.1.2025
Empfangspflicht
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer nach §19 UStG. Ein E-Mail-Postfach genügt als Empfangsweg.
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31.12.2026
Ende der Übergangsfrist
Bis dahin sind Papier und PDF noch zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
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1.1.2027
Ausstellungspflicht ab 800.000 €
Pflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Bezugsjahr ist 2026 — das laufende Jahr entscheidet.
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1.1.2028
Ausstellungspflicht für alle
Gilt für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig vom Umsatz.
Ein PDF ist keine E-Rechnung. Gefordert sind strukturierte Formate nach EN 16931 — XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.x im Profil EN 16931. Bei ZUGFeRD steckt das XML im PDF; ein gedrucktes Rechnungsbild allein genügt nicht.
Der XML-Teil muss unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich das XML, nicht die lesbare Ansicht. Eine PDF-Ablage im Dateiserver erfüllt das nicht.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§33 UStDV), Fahrausweise, steuerfreie Umsätze nach §4 UStG und alles im Geschäft mit Privatkunden.
Was Sanktionen bedeuten: Bußgelder bis 5.000 € je Fall sind der eine Teil. Der teurere ist der Vorsteuerabzug — wer eine Rechnung erhält, die formal nicht zählt, riskiert ihn. Ihre Kunden werden deshalb anfangen, korrekte Formate einzufordern, lange bevor das Finanzamt fragt.
Peppol wird der Normalweg. Als Übertragungsweg setzt sich das Peppol-Netzwerk durch, E-Mail gilt zunehmend als Auslaufmodell. ERPNext bringt Peppol BIS Billing 3.0 über die EDocument-App mit — siehe ERP.
Wo stehen Sie?
Zehn Fragen, zwei Minuten, keine Anmeldung. Die Auswertung passiert in Ihrem Browser — es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Wenn Sie das Rechnungswesen ohnehin anfassen müssen
Die E-Rechnung lässt sich einzeln lösen. Ein Konverter davor, ein Archiv dahinter, fertig — und Sie haben ein achtes System, das mit den anderen sieben nicht spricht.
Der ehrlichere Weg: Wenn Angebot, Auftrag und Rechnung ohnehin angefasst werden, dann gleich so, dass die Zahlen danach an einer Stelle stehen. Das ist mehr Aufwand im ersten Jahr und weniger in jedem folgenden.
Erst prüfen, dann investieren
Im Prozess-Audit sehen wir uns Ihre Rechnungsstrecke im Detail an: Formate, Empfangsweg, Archiv, DATEV-Übergabe und Verfahrensdokumentation. Sie bekommen eine Liste mit Aufwand und Reihenfolge — auch wenn Sie danach woanders kaufen.